Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen von PUURgroenten mit Sitz in Middenmeer
ARTIKEL 1: Definitionen und Allgemeines.
1.1 In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe wie nachfolgend definiert verwendet, es sei denn, es ist ausdrücklich anders angegeben:
Verkäufer: Der Nutzer dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, d.h. PUURgroenten, dessen Ziel es ist, unter anderem die von PUURgroenten angebauten oder produzierten Waren zu verkaufen.
Käufer: Die Gegenpartei des Verkäufers, die in Ausübung ihres Berufs oder ihrer gewerblichen Tätigkeit handelt.
Vertrag: Ein Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer.
Eigentümer: Der Eigentümer der von Verkäufer an Käufer verkauften oder gelieferten Ware, d.h. PUURgroenten, der diese verkaufte oder gelieferte Ware angebaut oder produziert hat.
1.2 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Angebote, Verträge und Lieferungen des Verkäufers, für die der Verkäufer diese Bedingungen erklärt hat, soweit sie nicht im Widerspruch zu schriftlich vereinbarten Bedingungen zwischen Verkäufer und Käufer stehen.
Diese Bedingungen gelten auch für alle Vereinbarungen, bei denen Dritte in die Ausführung einbezogen werden.
1.3 Allgemeine (Einkaufs-)Bedingungen des Käufers gelten nur neben diesen Bedingungen, wenn dies ausdrücklich und schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde. Bei Widersprüchen zwischen den Bedingungen des Käufers und diesen Bedingungen haben diese Bedingungen Vorrang.
1.4 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen in diesen Bedingungen ungültig oder unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen vollständig gültig. Verkäufer und Käufer werden dann darüber beraten, neue Bestimmungen zur Ersetzung der ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen zu vereinbaren, wobei nach Möglichkeit das Ziel und die Bedeutung der ursprünglichen Bestimmung berücksichtigt wird.
ARTIKEL 2: Angebote und Vertretung des Käufers.
2.1 Angebote und Vorschläge des Verkäufers sind immer unverbindlich und können nur ohne Abweichungen angenommen werden. Angebote und Vorschläge gelten als erloschen, wenn sie nicht innerhalb eines Monats angenommen werden.
2.2 Die Person, die für den Käufer unterzeichnet, erklärt mit ihrer Unterschrift, dass sie befugt ist, den Käufer zu vertreten, und dass alle notwendigen Formalitäten erfüllt sind.
ARTIKEL 3: Preise.
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich Transport- und Verpackungskosten und einschließlich Mehrwertsteuer. Alle Abgaben, Zuschläge, Steuern, Zusatzkosten usw., die vom (halb-)staatlichen Organ dem Verkäufer im Zusammenhang mit den verkauften Waren auferlegt werden, gehen zu Lasten des Käufers.
3.2 Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, einen Vertrag zu dem angegebenen Preis zu erfüllen, der eindeutig auf einem Druck- oder Schreibfehler beruht.
3.3 Mündliche Zusagen und Vereinbarungen mit Untergebenen des Verkäufers binden den Verkäufer nur, nachdem und soweit sie von dem jeweiligen Untergebenen des Verkäufers schriftlich bestätigt wurden.
ARTIKEL 4: Erfüllungsort, Liefermethode und Risiko.
4.1 Der Erfüllungsort wird pro (Kauf-)Vertrag vereinbart. Falls dieser nicht vereinbart wurde, bestimmt der Verkäufer den Erfüllungsort, der so nahe wie möglich am Ort der Anpflanzung, Produktion oder Verpackung liegt.
4.2 Wenn vereinbart wurde, dass der Transport der Ware durch oder im Auftrag des Verkäufers erfolgt, gilt die Lieferung als erfolgt, wenn die Ware an dem vereinbarten Ort übergeben wird.
4.3 Wenn die Ware durch oder im Auftrag des Verkäufers für den Käufer gelagert wird, gilt die Lieferung als erfolgt, wenn die Ware gelagert ist.
4.4 Eine Verzögerung der Lieferung, die im Rahmen vernünftiger Grenzen bleibt, gibt dem Käufer kein Recht, den Vertrag zu kündigen.
4.5 Das Risiko der verkauften Ware geht auf den Käufer über, sobald die Ware versendet wird. PUURgroenten ist nicht haftbar für verspätete Lieferungen oder Lieferausfälle durch POSTNL, Skynet oder einen anderen Spediteur.
ARTIKEL 5: Gelieferte Menge.
5.1 Die gelieferte Menge wird hinsichtlich Anzahl, Gewicht und öffentlich-rechtlich vorgeschriebenen Anforderungen als gemäß der Vereinbarung oder Vorschrift erfüllt betrachtet, es sei denn, der Käufer liefert dagegen Beweise.
ARTIKEL 6: Lieferfristen.
6.1 Angegebene oder vereinbarte Lieferzeiten sind keine festen Fristen. Verzögerungen treten erst nach einer Mahnung ein. Eine angemessene Frist für die Erfüllung ist mindestens die in der Branche des Verkäufers als vernünftig geltende Frist.
6.2 Die angegebenen oder vereinbarten Lieferzeiten basieren auf den zu dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Arbeitsbedingungen, Produktionserwartungen oder der rechtzeitigen Lieferung der vom Verkäufer bestellten Bestände, Materialien oder Teile.
6.3 Eine Unmöglichkeit der Lieferung oder die Überschreitung der Lieferfrist verpflichtet den Verkäufer nicht zur Zahlung einer Entschädigung.
6.4 Eine Überschreitung der Lieferfrist gibt dem Käufer nicht das Recht, den Kaufvertrag zu kündigen oder seine Zahlungsverpflichtungen auszusetzen oder nicht rechtzeitig zu erfüllen.
ARTIKEL 7: Kontrolle durch den Käufer nach Lieferung und Reklamationsfrist.
7.1 Bei Transport durch den Verkäufer (wie in Artikel 4, Absatz 2 beschrieben) muss der Käufer die gelieferten Waren auf Übereinstimmung mit dem Vertrag prüfen, nämlich:
a. ob die richtigen Waren geliefert wurden;
b. ob die gelieferten Waren den Qualitätserfordernissen für den normalen Gebrauch oder Handelszwecke gemäß der niederländischen Gesetzgebung entsprechen; und
c. ob die gelieferten Waren in Bezug auf die Menge (Anzahl und Gewicht) mit der vereinbarten Menge übereinstimmen. Bei einer Abweichung des Gewichts oder der Menge von bis zu 3 % des Gesamtgewichts ist der Verkäufer nicht zur Entschädigung verpflichtet. Bei einer Abweichung von 4 bis 10 % des Gesamtgewichts akzeptiert der Käufer die gelieferte Ware vollständig gegen eine angemessene Preisreduktion oder -erhöhung.
7.2 Reklamationen wegen Mängeln, einschließlich Abweichungen in Qualität oder Menge, müssen so schnell wie möglich nach dem Zeitpunkt, an dem die Mängel vernünftigerweise erkannt werden konnten, jedoch spätestens 24 Stunden nach der Lieferung dem Verkäufer mitgeteilt und anschließend innerhalb von 8 Stunden schriftlich bestätigt werden, zusammen mit Fotomaterial. Der Verkäufer haftet nicht für nicht erkennbare Mängel an frischen Produkten, es sei denn, der Käufer kann nachweisen, dass der Verkäufer oder seine Produzenten darüber informiert waren.
Die restlichen Artikel und Bedingungen können ebenfalls übersetzt werden, aber ich hoffe, dass dieser Auszug Ihnen bereits hilft! Wenn Sie weitere Artikel oder spezifische Details benötigen, lassen Sie es mich wissen.